Rohrleitungskennzeichnung
Kennzeichnen Sie mit unserer Hilfe den Inhalt der Rohre und die Flussrichtung mit selbstklebenden, leistungsstarken Rohrmarkierern.
Rohrleitungen müssen gemäß DIN 2403 gekennzeichnet werden
Gemäß DIN 2403 sind Rohrleitungen im Abstand von max. 10 m über die Rohrlänge und an betriebswichtigen Punkten z.B. Abzweigungen, Anfang und Ende, Wanddurchführungen deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
Folgende Angaben muss die Rohrleitungskennzeichnung enthalten:
- Gruppen- und Zusatzfarbe des Durchflussstoffes
- Durchflussrichtung mittels Pfeil
- Angaben des Durchflussstoffes durch Wortangabe, chem. Formel oder Kennzahl
- bei Gefahrstoffen nach dem Chemikaliengesetzes als Durchflussstoff, zusätzliche Angabe der Gefahrensymbole
- bei radiaktiven Durchflussstoffen das Warnzeichen für Radioaktivität abbilden
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